Psychotherapeutische Praxis Köthen 

Kassenpatienten

Die Verfahren Verhaltenstherapie, Schmerzpsychotherapie und Hypnotherapie werden i.d.R. von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und im Rahmen einer Verhaltenstherapie durchgeführt. Sollte der Wunsch nach Hypnose bei Problemen bestehen, die von der Krankenkasse als nicht behandlungsbedürftig definiert werden, besteht die Möglichkeit der Behandlung auf Selbstzahlerbasis.

Weitere Leistungen wie die Biofeedbacktherapie gelten für Kassenpatienten als "IGel-Leistungen" ("Individuelle Gesundheitsleistungen"). Unter individuellen Gesundheitsleistungen werden Leistungen verstanden, die bei gesetzlich versicherten Patienten als Privatleistungen erbracht werden. Es handelt sich also um Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden und demnach auch nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden können.

Gesetzlich versicherte Patienten müssen über die Bedingungen der Privatbehandlung vor der Behandlung aufgeklärt werden. Es empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, der mindestens folgenden Passus enthält und der vom Patienten anzuerkennen ist: „Ich bin von meinem Psychotherapeuten darüber aufgeklärt, dass die von mir ausdrücklich gewünschten Leistungen nicht zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden können. Sie werden nach der Gebührenordnung für Privatpatienten (GOP) privat in Rechnung gestellt.“

Privatpatienten

Die Abrechung der Privatpatienten erfolgt nach der GOÄ (der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte).

Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. In dieser Gebührenordnung werden die Entgelte für ärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung geregelt. Es sind Mindest- und Höchstleistungen für ärztliche Leistungen festgesetzt.

Die GOÄ gilt im Wesentlichen für den Privatliquidationsbereich, d.h. für den Personenkreis der Privat-Vollkosten-Versicherten, für Beihilfeberechtigte, für GKV-Versicherte mit Zusatzversicherung und für echte Selbstzahler ohne Versicherungsschutz bei Krankheit.

Leistungen für gesetzlich Versicherte werden dann nach GOÄ vergütet, wenn eine Leistungspflicht der Krankenkassen nicht besteht. Voraussetzung hierbei ist, dass vor Beginn der Behandlung mit dem Versicherten eine schriftliche Vereinbarung über die Inanspruchnahme solcher Leistungen abgeschlossen worden ist.

Die GOÄ dient auch als Grundlage für die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Genauere Informationen erhalten Sie bei der Kassenärztichen Bundesvereinigung (KBV). Kontakt kann über deren Website www.kbv.de hergestellt werden.